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E-Mail: ov-widdern(at)thw.deSonstige verantwortliche Person Gefahrgut
Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB) sicherstellen.
Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit
Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen
Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und
zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
- Zusammenwirken mit der BPG-GFB.
- Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
- Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen.
- Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von
Gefahrgutverpackungen/Behältnissen. - Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich.
- Ladungssicherung
- Mengengrenzen
- Kennzeichnung der Gefahrgüter
- Begleitpapiere
(Quelle: THWiki.org)