Gewählt wird ein OB durch eine Vorschlagswahl vom um die Unterführer erweiterten Ortsausschuss des Ortsverbandes. Auf Grundlage des Wahlergebnisses wurde der Antrag auf Berufung zum Ortsbeauftragten zum 01. November 2021 gestellt. Über diesen entscheidet letztendlich der Landesbeauftragte und führt die Berufung im Auftrag des Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk aus. Neben Birger Krahn hatte sich ein weiterer Helfer zur Wahl gestellt. Krahn erhielt in geheimer Wahl die eindeutige Mehrheit der Stimmen. „Ich bedanke mich für das Vertrauen und nehme die Wahl sehr gerne an.“ freute sich Krahn über den Ausgang der Wahl.
Die Nachfolge beim stellvertretenden Ortbeauftragten wird in der Folge durch den zukünftigen neuen Ortsbeauftragten geregelt.